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   BVerwG, 12.01.2010 - 8 B 65.09   

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BVerwG, 12.01.2010 - 8 B 65.09 (https://dejure.org/2010,20901)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.2010 - 8 B 65.09 (https://dejure.org/2010,20901)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 8 B 65.09 (https://dejure.org/2010,20901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verwirkung der Befugnis zur Aufhebung eines Verwaltungsakts nach neun Jahren - Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge - Notwendigkeit substantiierter Geltendmachung konkreter Verfahrensverstöße i.R.e. Verfahrensrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung der Befugnis zur Aufhebung eines Verwaltungsakts nach neun Jahren; Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge; Notwendigkeit substantiierter Geltendmachung konkreter Verfahrensverstöße i.R.e. Verfahrensrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2010 - 8 B 65.09
    Dass dem als Divergenzentscheidung angeführten Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - (BVerwGE 110, 226) der Rechtssatz zu entnehmen wäre, die Befugnis zur Aufhebung eines Verwaltungsakts sei nach neun Jahren verwirkt, legt die Beschwerde nicht dar.

    Das Verwaltungsgericht ist davon ausgegangen, dass die Rücknahme nicht in Kenntnis der Rechtswidrigkeit des Ausgangsbescheides verzögert wurde, und hat damit schon diese Voraussetzung einer Verwirkung (vgl. Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - a.a.O. S. 236) verneint.

    Eine Verwirkung der Rücknahmebefugnis ist nicht schon mit einer Verzögerung der Rücknahme in Kenntnis der Rechtswidrigkeit des Ausgangsbescheides zu begründen, sondern setzt weitere Umstände voraus, aus denen sich die Betätigung schutzwürdigen Vertrauens und das Entstehen eines unzumutbaren Nachteils infolge der Rücknahme ergeben (Urteile vom 20. Dezember 1999 a.a.O. S. 236 und vom 22. August 2007 - BVerwG 8 C 6.06 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 71 Rn. 20 f.).

  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01

    Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist;

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2010 - 8 B 65.09
    Gleiches gilt für ihre Bezugnahme auf das Urteil vom 20. September 2001 - BVerwG 7 C 6.01 - (Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 103).
  • BVerwG, 07.11.2000 - 8 B 137.00

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts - Rücknahme innerhalb der

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2010 - 8 B 65.09
    Eine Abweichung von dem Beschluss vom 7. November 2000 - BVerwG 8 B 137.00 - (Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 99) wird ebenfalls nicht dargetan.
  • BVerwG, 22.08.2007 - 8 C 6.06

    Ermessensbetätigung; Rücknahme Verwaltungsakt; Ablösebetrag; staatliche

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2010 - 8 B 65.09
    Eine Verwirkung der Rücknahmebefugnis ist nicht schon mit einer Verzögerung der Rücknahme in Kenntnis der Rechtswidrigkeit des Ausgangsbescheides zu begründen, sondern setzt weitere Umstände voraus, aus denen sich die Betätigung schutzwürdigen Vertrauens und das Entstehen eines unzumutbaren Nachteils infolge der Rücknahme ergeben (Urteile vom 20. Dezember 1999 a.a.O. S. 236 und vom 22. August 2007 - BVerwG 8 C 6.06 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 71 Rn. 20 f.).
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